Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45a Abs. 1 SGB XI
Wir sind eine anerkannte Praxis zur Durchführung „Zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ nach §45a Abs. 1 SGB XI
Was beinhaltet dieses Angebot für Sie?
- Alltagsbegleitung, z.B. Begleitung bei Arztbesuchen oder zum Einkauf (keine Beförderungsfahrten oder Fahrdienste!)
- Hauswirtschaftliche Versorgung als Alltagstraining im häuslichen Umfeld, gemeinsames Kochen oder Backen
- Freizeitgestaltung wie die Umsetzung von Hobby, Handarbeiten, Singen, Lesen
- Mobilisation durch gemeinsame Spaziergänge an der frischen Luft, Bewegungsübungen zum Erhalt der Beweglichkeit
- Gedächtnistraining
Anspruchsberechtigt sind pflegebedürftige Personen bereits ab Pflegegrad 1. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an!
Ihr Team der Praxis für Ergotherapie „ErgoManus“