Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45a Abs. 1 SGB XI

Wir sind eine anerkannte Praxis zur Durchführung „Zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ nach §45a Abs. 1 SGB XI

Was beinhaltet dieses Angebot für Sie?

  • Alltagsbegleitung, z.B. Begleitung bei Arztbesuchen oder zum Einkauf (keine Beförderungsfahrten oder Fahrdienste!)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung als Alltagstraining im häuslichen Umfeld, gemeinsames Kochen oder Backen
  • Freizeitgestaltung wie die Umsetzung von Hobby, Handarbeiten, Singen, Lesen
  • Mobilisation durch gemeinsame Spaziergänge an der frischen Luft, Bewegungsübungen zum Erhalt der Beweglichkeit
  • Gedächtnistraining

Anspruchsberechtigt sind pflegebedürftige Personen bereits ab Pflegegrad 1. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Team der Praxis für Ergotherapie „ErgoManus“